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SOS MEDITERRANEE verurteilt diese zynische Massnahme zur Verhinderung ihrer lebensrettenden Einsätze

Am Mittwochabend, 22. Juli, wurde das Rettungsschiff der zivilen Seenotrettungsorganisation SOS MEDITERRANEE, die Ocean Viking, nach einer elf-stündigen Inspektion im Hafen von Porto Empedocle, Sizilien, von den italienischen Behörden auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Für SOS MEDITERRANEE ist dies eine neue Stufe behördlicher Schikane mit dem Ziel, die lebensrettenden Einsätze der zivilen Seenotrettungsschiffe zu blockieren.

Als wesentliche Begründung für die Festsetzung teilte die italienische Küstenwache mit, dass „das Schiff mehr Personen befördert hat, als im Zertifikat für die Ausrüstung von Frachtschiffen angegeben ist“. SOS MEDITERRANEE betreibt das Schiff seit rund einem Jahr, in dem bereits drei Hafenstaatkontrollen (Port State Controls – PSC) durchgeführt wurden. Lediglich minimale Anpassungen wurden daraufhin gefordert. Die letzte Kontrolle wurde durch dieselbe Hafenbehörde durchgeführt, die heute die Ocean Viking bei der vierten Inspektion aus dem Verkehr gezogen hat. Auch gab es keine Neuerungen in den Sicherheitsvorschriften, die diese Massnahme hätten erklären können.

«Der norwegische Reeder der Ocean Viking hat zusammen mit SOS MEDITERRANEE als Charterer stets ein Höchstmass an Sicherheit für die Besatzung und die Überlebenden an Bord des Schiffes respektiert und garantiert“, betont Caroline Abu Sa’Da, Geschäftsführerin von SOS MEDITERRANEE Schweiz. „Jetzt ist uns klar, dass in den letzten drei Monaten von den italienische Behörden systematisch dasselbe Argument über die Sicherheit benutz wurde, um zivile Rettungsschiffe festzuhalten, die Such- und Rettungseinsätze im zentralen Mittelmeer durchführen. Warum war die Sicherheit für die Seebehörden nicht ein grösseres Anliegen, als die Ocean Viking Anfang dieses Monats 11 Tage auf die Zuweisung eines Hafens warten musste, während an Bord der Notstand ausgerufen werden musste?»

Bei Rettungseinsätzen kommt es vor, dass die Ocean Viking tatsächlich eine grössere Zahl von Menschen aufnimmt, als in den Papieren des Schiffes angegeben ist. Es handelt sich hierbei allerdings um bei Seenotfällen Gerettete, also Menschen, die wir vorübergehend an Bord der Ocean Viking in Sicherheit bringen. Sie sind nach Seerecht als Überlebende und nicht als Passagiere zu betrachten. Sie als solche zu definieren, ist eine unverhältnismässige Auslegung des maritimen Rechtsrahmens, in dem wir operieren, und stellt eine gravierende Missachtung der Situation dar, in der sich die zahlreichen seeuntüchtigen Boote befanden, die wir in den vergangenen vier Jahren aus Notsituationen retten mussten. Die einschlägigen internationalen Seerechtskonventionen, die Mindestnormen für den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb von Schiffen festlegen, besagen, dass Schiffbrüchige, die sich infolge der Rettungspflicht des Kapitäns an Bord befinden, bei der Überprüfung der Anwendung einer der Bestimmungen des Übereinkommens auf ein Schiff nicht berücksichtigt werden dürfen (Artikel IV (b) des SOLAS-Übereinkommens)[1].

Durch die Festsetzung der Ocean Viking ist aktuell kein ziviles Rettungsschiff mehr im zentralen Mittelmeer im Einsatz. Doch die Menschen fliehen weiter über das zentrale Mittelmeer – die tödlichste Fluchtroute der Welt.


[1] „Personen, die sich wegen höherer Gewalt oder an Bord befinden, weil der Kapitän verpflichtet ist, Schiffbrüchige oder andere Personen aufzunehmen, bleiben bei der Feststellung, ob eine Bestimmung dieses Übereinkommens auf ein Schiff anzuwenden ist, ausser Betracht“ SOLAS Artikel IV (b)

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