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Die Ocean Viking wird zum zweiten Mal innerhalb von zwei Monaten festgesetzt und beendet dieses Jahr genau so, wie es begonnen hat: Mit der Behinderung humanitärer Hilfe durch eine unnötige, willkürliche und diskriminierende Rechtsvorschrift, die sich gegen Nichtregierungsorganisationen richtet. Genau diese Organisationen haben aber in der  Woche seit Heiligabend das Leben von fast 1000 Menschen gerettet.

Diese zweite Festsetzung erfolgt, nachdem das Team auf der Ocean Viking 244 Menschen vor dem Ertrinken gerettet hat, und zwar auf klare Anweisung und mit ausdrücklicher Genehmigung der libyschen und italienischen Seebehörden.

Dieselben italienischen Behörden werfen der Ocean Viking nun vor, die Anweisung «unverzüglich und mit maximaler Geschwindigkeit auf direktem Weg zum zugewiesenen sicheren Ort zu fahren» nicht befolgt zu haben. Wir können nur vermuten, dass unsere «Nichteinhaltung» in einer geringfügigen Kursänderung der Ocean Viking bestand, als ein Notruf mit mindestens 70 Schiffbrüchigen an Bord in nur 15 Seemeilen Entfernung einging. Eine spätere Aktualisierung der Position des in Seenot geratenen Bootes ergab, dass es sich 60 Seemeilen weiter nördlich befand. Woraufhin die Ocean Viking, die nicht mehr in der Lage war, Hilfe zu leisten, sofort ihren Kurs in Richtung des zugewiesenen Sicherheitshafens in Bari wieder aufnahm, der ohne Verzögerung erreicht wurde.

«Wenn die Befolgung des internationalen Seerechts ein Verbrechen ist, dann sind wir schuldig», sagt Anita, Koordinatorin für Suche und Rettung an Bord der Ocean Viking. «Als wir unseren Kurs änderten, um mindestens 70 Menschen Hilfe zu leisten, die in der Nähe unseres Schiffes als Schiffbrüchige gemeldet wurden, erklärten wir deutlich, dass wir unseren ursprünglichen Kurs nach Bari wieder aufnehmen würden, sobald wir von einer zuständigen Behörde von der Pflicht zur Hilfeleistung entbunden würden. Da es keine Anzeichen dafür gab, dass jemand anderes diesen Menschen in Not zu Hilfe kommen würde, hatten wir keine andere rechtliche und moralische Wahl, als auf diesen Alarm zu reagieren – alles andere wäre ein Verstoss gegen das Völkerrecht gewesen. Dennoch zahlen wir für diese geringfügige Abweichung, die nicht zu einer Verzögerung der fast dreitägigen Fahrt zum zugewiesenen Hafen in Bari führte, mit der zweiten Festnahme innerhalb von zwei Monaten.»

«Diese Gesetzesverordnung, die vor fast genau einem Jahr eingeführt wurde, ist der jüngste Versuch einer europäischen Regierung, die Hilfe für Menschen in Seenot zu behindern. Sie zielt darauf ab, SAR-Schiffe für längere Zeit vom zentralen Mittelmeer fernzuhalten und unsere Möglichkeiten einzuschränken, Menschen in Not zu helfen. Was unweigerlich dazu führen wird, dass noch mehr Menschen auf tragische Weise im Meer ertrinken», fügt Anita hinzu.

Erst vor zwei Wochen, am 16. Dezember, kamen bei einem schrecklichen Schiffsunglück in demselben Meeresabschnitt mindestens 61 Menschen ums Leben. Die Bestrafung von Organisationen der Zivilgesellschaft für die lebensrettende Arbeit, die die europäischen Staaten im zentralen Mittelmeer nicht leisten, ist eine inakzeptable Kriminalisierung der humanitären Hilfe.

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