unser einsatz

UNSER RECHTLICHER RAHMENh

Alle unsere Einsätze erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Rettungsmassnahmen und stehen im Einklang mit dem internationalen Seerecht und dessen Grundsätzen.

1. Beistandspflicht

Kapitäne und Staaten sind verpflichtet, jedem, der sich in Seenot befindet, unverzüglich Hilfe zu leisten.

UNCLOS Art. 98, SOLAS, Kapitel V, Regel 33-1, IMO-Richtlinie MSC.167(78), Internationales Übereinkommen zur Hilfeleistung, Art. 10 Abs. 1

2. Bedingungslose Hilfe

Die Hilfeleistungspflicht gilt unabhängig von der Nationalität und dem Status der in Not geratenen Personen oder den Umständen, unter denen sie aufgefunden werden.

SOLAS, Kapitel V, Regel 33.

3. Menschlichkeit in jedem Augenblick

Nachdem die Überlebenden gerettet wurden, muss ihre Würde an Bord des Schiffes bis zur Ausschiffung gewahrt und ihre unmittelbaren Bedürfnisse gestillt werden.

EU-Verordnung Nr. 656/2014, Art. 6; IMO-Richtlinie MSC.167(78), 5.1.2.

4. Schnelle Ausschiffung

Die geretteten Personen müssen so bald wie möglich an einem sicheren Ort an Land gebracht werden, wobei die Abweichung von der ursprünglich geplanten Route des Schiffes so gering wie möglich sein sollte.

IMO-Richtlinie MSC.167(78), 5.1.6, SAR-Übereinkommen 1.3.2; SOLAS, Kapitel V, Regel 33-4; IMO-Richtlinie MSC.167(78), 2.4, SOLAS, Kapitel V, Regel 33.

5. Sicherer Ort

Ein sicherer Ort oder ein Hafen ist ein Ort, der das Ende einer Rettungsaktion markiert. Das Leben der Geretteten ist dort nicht mehr in Gefahr und ihre Grundbedürfnisse (Nahrung, Unterkunft und medizinische Versorgung) können an diesem Ort gedeckt werden.

Anhang zum SAR-Übereinkommen, 1.3.2.

6. Navigationsfreiheit

Alle Staaten, ob Küstenstaaten oder nicht, haben das Recht, Schiffe unter ihrer Flagge auf hoher See fahren zu lassen. Jeder Staat kann Schiffen seine Staatszugehörigkeit zuerkennen, sofern er eine tatsächliche Hoheitsgewalt über sie ausübt.

UNCLOS, Art. 87.

UNSER EINSATZGEBIET

Die Ocean Viking ist im zentralen Mittelmeer in den internationalen Gewässern zwischen Libyen und Italien im Einsatz. Das Meer ist in mehrere gesetzlich festgelegte Zonen unterteilt:

1. Hoheitsgewässer

Sie bilden den Küstenabschnitt des Meeres, über den sich die Hoheitsgewalt eines Küstenstaates erstreckt. Ihre maximale Breite ist auf 12 Seemeilen (das sind etwa 22 Kilometer) festgelegt. Die Ocean Viking dringt zu keinem Zeitpunkt in die libyschen Hoheitsgewässer ein.

2. Internationale Gewässer

Es handelt sich um Seegebiete, die keiner staatlichen Hoheitsgewalt unterstehen und jenseits der 12-Seemeilen-Zone liegen. Unser Schiff patrouilliert häufig etwa 50 Kilometer vor der libyschen Küste, von wo die meisten Meldungen eingehen.

3. Such- und Rettungsgebiete

Sie erstrecken sich sowohl über Hoheitsgewässer als auch über internationale Gewässer. Der betreffende Küstenstaat hat dort keine Hoheitsrechte oder Befugnisse, ist jedoch für die Koordinierung der Seenotrettung zuständig – von der Suche bis zur sicheren Anlandung.

UNSER OPERATIVER KONTEXT

Jedes Jahr versuchen Tausende von Menschen, das Mittelmeer in behelfsmässigen, seeuntüchtigen und überladenen Booten zu überqueren. Nachdem sie aus unerträglichen Verhältnissen in ihren Herkunftsländern und auf ihrem gesamten Weg geflohen sind, sind sie bereit, ihr Leben zu riskieren, um Ländern wie Libyen zu entkommen, das sie als „libysche Hölle“ bezeichnen.

Das zentrale Mittelmeer ist bis heute eine der tödlichsten Migrationsrouten der Welt. Die hohe Sterblichkeitsrate lässt sich unter anderem durch die sehr grosse Entfernung (300 bis 400 km) zwischen der libyschen und der italienischen Küste, den gravierenden Mangel an staatlichen Such- und Rettungskapazitäten sowie durch Behinderungen von NGO-Schiffen und eine mangelhafte oder gar nicht vorhandene Koordination der libyschen Küstenwache erklären.

WEITERE INFORMATIONEN

Unser Logbuch: Hier werden so schnell wie möglich genaue Angaben zu den Aktivitäten der Ocean Viking, unserer Kommunikation mit den Behörden, den Rettungsaktionen sowie Informationen zu einem Einsatz festgehalten.

Unsere Interaktive Karte: Dank CartONG* finden Sie hier Details zu jedem unserer Rettungseinsätze sowie einen Überblick über die Entwicklung der Einsatzorte seit 2016.

UNSERER RETTUNGSAKTIOEN

Alle unsere Einsätze erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Rettungsmassnahmen und stehen im Einklang mit dem internationalen Seerecht und dessen Grundsätzen.

1. Suche

Das in Not geratene Boot wird entweder von unserem Schiff oder von einem anderen Schiff oder Flugzeug in der Nähe gesichtet. Die Meldung wird an die zuständigen Behörden weitergeleitet, die daraufhin die für die Such- und Rettungsaktion zuständigen Einheiten benennen müssen.

2. Koordination

Die von den zuständigen Behörden benannten Einheiten koordinieren ihre Einsätze, um das in Not geratene Schiff genau zu lokalisieren. Alle verfügbaren Mittel müssen optimal eingesetzt werden (Flugzeuge, Drohnen, Ferngläser, Radargeräte, Rettungsboote usw.).

3. Evaluation

Sobald das in Not geratene Boot geortet wurde, besteht die oberste Priorität der Rettungskräfte darin, Art und Ausmass der Notlage zu ermitteln, um ihren Einsatz ent-sprechend anzupassen. Sie überprüfen den Zustand des Bootes sowie den Gesundheitszustand der Personen an Bord.

4. Rettung

Die Rettungskräfte beruhigen die Lage, indem sie Schwimmwesten verteilen, das Boot entlasten und grosse Schwimmkörper ausbringen. Anschliessend leiten sie die Evakuierung des Bootes ein, wobei sie mit den am stärksten gefährdeten Personen beginnen.

5. Begrüssung an Bord

Die Menschen werden anschliessend von einem medizinischen Team betreut, das eine erste Untersuchung durchführt, um festzustellen, welche Fälle eine Notfallversorgung benötigen, und das Essen, Wasser, Decken und saubere Kleidung verteilt. Diese Versorgung wird bis zur Ausschiffung gewährleistet.

6. Ausschiffung

Sobald die geretteten Personen an Bord gebracht wurden, wird dem Schiff vom zuständigen Seenotleitstelle (RCC) ein sicherer Ort zugewiesen oder es beantragt einen solchen. Eine Rettungsaktion ist erst dann beendet, wenn die Personen an einem sicheren Ort von Bord gegangen sind.

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