Tunesien ist wegen Rassismus kein sicherer Ort zur Ausschiffung für aus Seenot gerettete Menschen, die ursprünglich aus Subsahara Afrika Regionen stammen.
Tunesien: kein sicherer Ort zur Anlandung von Menschen in Seenot
Heimatland
Rettungsdatum
Alter


Die Rettung von Menschen in Seenot gilt nach internationalem Seerecht erst dann als abgeschlossen, wenn die Überlebenden an einem "Place of Safety", also an einem sicheren Ort an Land gegangen sind. Die Anforderungen an einen solchen sicheren Ort sind rechtlich klar definiert.Im Jahr 2023 starteten die meisten der Boote, die das zentrale Mittelmeer in Richtung Europa überquerten, aus Tunesien - einem Land, in dem sich die menschenrechtliche und sozioökonomische Lage in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert hat, insbesondere für Personen aus Subsahara-Afrika. Auf Basis von Berichten internationaler Organisationen, Menschenrechtsbeobachter*innen, sowie von Geretteten an Bord der Ocean Viking, legt das folgende Positionspapier ausführlich da, warum Tunesien nicht die rechtlichen Anforderungen eines sicheren Ortes erfüllt. Überlebende können in Tunesien also nicht anlanden.

Titelfoto: Claire Juchat / SOS MEDITERRANEE
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Einsatzbericht 4/2026 der Ocean Viking – 100 Menschen gerettet
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Zeineb*: „Ich kann das Meer nicht mehr sehen.“
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Dhikra* : "Manchmal kann man einfach nicht zurück, es bleibt nur der Blick nach vorn."
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